Easter Egg für Best-Ager Ü50: Erneuter Tauglichkeitsnachweis künftig nicht unter 60 Jahren
Neu ist, dass die Grenze für den regelmäßigen erneuten Nachweis der medizinischen Tauglichkeit von 50 auf 60 Jahre durch § 22 angehoben wurde. Schiffsführer im Alter zwischen 50 und 60...