Nach jahrelangem Tauziehen um eine gesetzliche Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportbooten sind wir sehr erleichtert, dass am 05.10.2018 im Rahmen einer Neufassung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) eine solide Rechtsgrundlage für die Fortführung unseres Geschäftsmodells im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, die bereits am 07.10.2018 in Kraft trat. Im Rahmen des Anhörungs- und Gestaltungsprozesses konnte der Arbeitskreis „Bunte Flotte“ spürbaren Einfluss nehmen.
Nicht ganz ohne Stolz blicken wir daher auf die nun verkündete Verordnung, zu deren Inhalt wir durchaus spürbare Beiträge geleistet haben. Alle Beteiligten konnten schlussendlich ihre Ziele in Einklang bringen. Das Ministerium hat seinen Wunsch umgesetzt, den gewerblichen Personentransport auf ein einheitliches, definiertes Sicherheitsniveau zu heben. Und die in diesem Bereich tätigen Unternehmen verfügen über eine sichere Rechtsgrundlage, ihrer Tätigkeit weiterhin legal und sicher nachzugehen und diese auszubauen.
Außerdem – und das ist das Wichtigste – können sich Fahrgäste auch künftig darauf verlassen, jederzeit sicher auf deutschen Bundeswasserstraßen transportiert zu werden, ganz gleich, für welche Art Boot oder Schiff sie sich entscheiden.
Neue Schiffsklasse definiert
Neben neuen Regelungen für Fahrzeuge bis 12 Fahrgäste wird eine komplett neue Schiffsklasse bis 35 Fahrgäste eingeführt, die bautechnisch zwischen den Vorschriften für Sportboote und denen für Fahrgastschiffe angesiedelt ist, das sogenannte „Fahrgastboot“. Dies eröffnet auch den größeren Reedereien den Einstieg in den Bereich der Kleingruppencharter. Da es sich dabei jedoch um eine Fahrzeugart handelt, die nicht EU-weit definiert ist, wird sie nicht bundesweit, sondern nur in geografisch abgegrenzten Gebieten zulassungsfähig sein.
Berlin und Brüssel schmissen Anker
Eigentlich hätte die längst überfällige Verordnung noch vor der Bundestagswahl 2017 in Kraft treten sollen. Das BMVI hatte seine Hausaufgaben jedenfalls erledigt und im Februar 2017 einen hervorragenden, konsensfähigen Verordnungsentwurf vorgelegt. Interventionen des Bundesarbeitsministeriums (SPD) und der EU-Kommission verhinderten die pünktliche Umsetzung bedauerlicherweise.
Und zwar mit katastrophalen Folgen. Seit dem erstmaligen Vorstoß des Ministeriums im Jahr 2012 arbeitete die Branche nur auf Grund einer Übergangsregelung, die jedoch am 31.12.2017 auslief und aus juristischen Gründen auch nicht verlängert werden konnte. Somit war im Jahr 2018 die Rechtsgrundlage für einen Geschäftsbetrieb zunächst formal entfallen.
Bundesministerium mit „smart move“!
Da die EU Kommission in den gemeinsam zwischen Verbänden und Ministerium ausgearbeiteten Regelungen einen unzulässigen nationalen Sonderweg sah, griff das Ministerium auf eine Ausnahmeregelung zurück. So ist es den Mitgliedsstaaten erlaubt, auf ihrem Territorium in geografisch eng begrenztem Rahmen Sonderregelungen zu definieren, soweit keine internationalen Gewässer betroffen sind. Dies tat das Ministerium und rettete so die aufwändig erarbeiteten technischen Rahmenbedingungen für die Beförderung von Fahrgästen mit Nicht-Fahrgastschiffen zumindest für die Gebiete, wo entsprechende Angebote, wie zum Beispiel das ElbeTaxi, bereits existieren. Formal muss die EU-Kommission zwar noch nachträglich zustimmen, die Beteiligten machen sich aber durchaus berechtigte Hoffnungen, dass dem nichts entgegen steht.
Vielen gebührt Dank!
Allen voran dem Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz und seinem Team, der sich von der ersten Minute des Konflikts unermüdlich für uns eingesetzt hat. Aber auch Ministerpräsident Kretschmer und Staatssekretär Weimann haben sich intensiv für uns eingesetzt. Viele unserer Kollegen des Arbeitskreises „Bunte Flotte“, besonders aus der Region Berlin, haben mit ebenfalls enormen Engagement zum Ergebnis beigetragen. Die Beamten des BMVI, die mit der Sache befasst waren, werden uns mehr als einmal verflucht haben, wenn wir wie das berühmte gallische Dorf mit wehender Flagge um unsere Anliegen gekämpft haben. Umso mehr möchten wir uns auch dort für die zuletzt immer vorzügliche Zusammenarbeit und das erreichte Ergebnis bedanken!.
Leider nur posthum können wir dies bei unserem Freund und Kollegen Dr. Klaus Pade, der unserer Interessengruppe zu Lebzeiten vorstand, doch die Früchte seiner Arbeit nicht mehr ernten konnte. Dies empfinden wir als besonders tragisch.