Kaum ist ein Problem gelöst, tauchen am Horizont bereits die nächsten Wolken auf. Und zwar in Form einer EU-Richtline betreffend die Berufsqualifikationen in der Berufsschifffahrt.
Was harmlos klingt, könnte problematisch werden. Geht es unterm Strich doch um eine komplette Harmonisierung der Berufspatente. Damit dürften neue Anforderungen an die Personalplanung einher gehen, denn die geplanten Regelungen betreffen sowohl Patentinhaber als auch -anwärter.
Vieles ist noch ungeklärt, nur eins aber scheint unumstößlich festzustehen: Das Datum der Umsetzung. Dies ist nämlich durch die EU-Kommission vorgegeben. Spätestens (und wohl auch frühestens) ab dem 18.01.2022 muss diese Richtline umgesetzt sein. Hierzu laufen bereits umfangreiche Verhandlungen des CESNI (Europäischer Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt).
Das dann geltende Recht wird wohl nicht mehr zwischen Fahrzeugarten unterscheiden. Der Wegfall von F- und C-Patenten deutet sich daher an, d.h. auch ein Fährführer wird in Themen wie Fracht geprüft. Weitere Änderungen sind die zwingende Einführung einer praktischen Prüfung fürs B-Patent, vorzugsweise an Simulatoren. Sicherlich werden in diesem Zuge auch weitere nationale Sonderregelungen gestrichen, von denen auch wir derzeit profitieren.
Für unsere Branche ergeben sich also durchaus wichtige Änderungen. Glücklicherweise wurden wir vom BMVI diesmal in einer sehr frühen Phase in die Ergebnisfindung einbezogen, weshalb wir hier wahrscheinlich erneut für unsere Mitglieder wichtige Arbeit leisten können. Sicherlich erneut ein Guter Grund, Mitglied in unserem Verband zu werden, anstatt später wieder vor vollendeten Tatsachen zu stehen.
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