Neu ist, dass die Grenze für den regelmäßigen erneuten Nachweis der medizinischen Tauglichkeit von 50 auf 60 Jahre durch § 22 angehoben wurde. Schiffsführer im Alter zwischen 50 und 60 Jahren sparen so ein oder gar zwei Tauglichkeitsuntersuchungen in diesem Altersfenster. Wie funktioniert das? Üblicherweise findet sich auf der B-Patentkarte selbst oder in einem der […]