Fahrzeuge der Bunten Flotte anlässlich einer Schiffsdemo gegen die Fahrverbote
Regelungslücken in der Gesetzgebung führten in der Vergangenheit zu einem gewissen „Wildwuchs“ in der Branche, der vom Gesetzgeber mit wachsendem Argwohn betrachtet wurde. Als aus dessen Sicht das Maß voll war, schritt er ein. Viel Ärger hätte sich vermeiden lassen, wenn es damals bereits einen Verband wie den unseren gegeben hätte. Denn im Verlauf der dann folgenden jahrelangen Verhandlungen zwischen Gewerbe und dem Gesetzgeber zeigte sich schlussendlich, dass konstruktive Lösungen durchaus zur Zufriedenheit aller erreichbar sind.
Doch während die Berufsreeder-Verbände in uns mehr lästige Konkurrenz und keine Kollegen sahen, waren Verbände, die rein auf Freizeitschifffahrt fokussiert sind überfordert, unser Thema kompetent zu begleiten. So schließt unser Verband eine Repräsentationslücke, die bisher zwischen reiner Berufsschifffahrt und reiner Freizeitschifffahrt bestand.
Die im Oktober 2018 veröffentlichte Neuregelung definiert nun recht klare Regeln. Was aber nicht bedeutet, dass sich nicht wieder jemand finden wird, der versucht, diese zu „umschiffen“. Wir als Branchenverband haben uns auf die Flagge geschrieben, auf der einen Seite ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau der Markteilnehmer zu fördern, damit sich Entwicklungen wie seinerzeit nicht wiederholen. Und andererseits jederzeit Politik und Verwaltung als Ansprechpartner aus der Wirtschaft zur Verfügung zu stehen, wenn Informations- und Abstimmungsbedarf besteht, bspw. zu künftigen Neuregelungen und Tendenzen. Denn niemand kennt Konflikte und Probleme zwischen Berufs- und Freizeitschifffahrt besser als wir.