Ende 2012 überraschte das Bundesverkehrsministerium alle Anbieter von Chartertouren, die dies nicht mit großen Fahrgastschiffen taten, mit einem völligen Berufsverbot. Der Aufschrei war groß, der Widerhall in Presse und Politik entsprechend. Betroffene Unternehmer suchten bundesweit Hilfe und Schulterschluss. Die damals einzige Plattform fand sich in einem regionalen Wassersport-Verband im Raum Berlin, in dem die meisten Betroffenen organisiert waren.
Wer betroffen, aber dort noch kein Mitglied war, trat überwiegend ein. Es bildete sich ein Arbeitskreis „Bunte Flotte“ innerhalb dieses Vereins, der weitestgehend autark arbeitete, vom Verein allerdings wenig bis keine Unterstützung erhielt. Immerhin gab es den betroffenen Unternehmen eine Plattform, auf der man sich mit dem Gesetzgeber in Gespräche begeben konnte.
Zwar konnte der Arbeitskreis „Bunte Flotte“ erhebliche Erfolge bei der Neugestaltung der einschlägigen Verordnungen erzielen und die Interessen der Betroffenen ganz maßgeblich umsetzen, die Unterstützung durch den plattformgebenden Verein jedoch blieb zäh.
Zusätzlich bestimmten anderweitige interne Querelen dessen Vereinsarbeit. So wurde durch dessen Vorstand der Geschäftsführer entlassen, der ein wichtiges Bindeglied zu den Unternehmen der Bunten Flotte war. Zu allem Überfluss strebte der Verein dann auch noch eine Fusion mit einem anderen Verein an, der sich im Rahmen des gesetzgeberischen Anhörungsverfahrens klar gegen die Ziele der „Bunten Flotte“ positioniert hatte. Während die Mitglieder des Arbeitskreises aktiv an der Gestaltung einer neuen Verordnung teilnahmen und enge Kontakte zu Politik und Verwaltung aufbauten, beschäftigte sich der Verein immer mehr mit sich selbst.
Seine Webseite verwaiste (letzte aktuelle Einträge waren per Stand Februar 2019 über ein Jahr alt), gelegentlich sickerten Informationen durch, z.B. dass die Vereinsfusion wohl mangels Mitgliederinteresse gescheitert sei. In diesem Zusammenhang beschlossene Satzungsänderungen wurden schlecht oder gar nicht an die Mitglieder kommuniziert. So entschlossen sich alle Mitglieder des Arbeitskreises „Bunte Flotte“, zur Realisierung ihrer Ziele einen eigenen Verband zu gründen.
Ohnehin waren die Anliegen der „Bunten Flotte“ dort schlecht aufgehoben, da er sich erklärtermaßen auf Anbieter von freizeitlichen Wassersportaktivitäten konzentrierte und politische Betätigung per bisheriger Satzung sogar ausschloss. Seine Ausrichtung wurde so weder unserem berufsschifffahrtsnahen Charakter noch unserem politischen Gestaltungswillen gerecht.
Die logische Konsequenz war daher die Gründung eines eigenen Branchenverbands. Dies erfolgte am 06.03.2019.